Historie
Freie Wähler - Hessen wurden am 19.02.1956 in Frankfurt gegründet

Freie Wähler gibt es nunmehr seit dem Ende des zweiten Weltkrieges und somit seit über 70 Jahren. Der Landesverband der Freien Wähler – FWG Hessen e.V. gründete sich vor genau 60 Jahren.

Nach der Katastrophe von Naziherrschaft und Krieg waren es Frauen und Männer der ersten Stunde, die sich für freie und unabhängige Wählergruppen zur Verfügung stellten und für Kommunalparlamente kandidierten. Sie nahmen damit das selbstverständliche Recht wahr, sich als Bürger – frei von parteilichen Interessen – an der Selbstverwaltung ihrer Gemeinde, der Stadt oder ihres Kreises zu beteiligen. Parteiunabhängige Bürger verfolgten damit am konsequentesten das durch die Reformen des Freiherrn von Stein begründete Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Dieses Recht ist inzwischen sowohl in der hessischen Verfassung als auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert und gesichert.

Starke Ergebnisse nach dem Krieg
In der Aufbauphase nach dem Weltkrieg Krieg konnten sich Freie Wähler in Hessen verhältnismäßig stark durchsetzen. Auf Gemeindeebene waren sie einmal, nämlich bei den Kommunalwahlen von 1952 mit 35,8 % stärkste Kraft vor der SPD mit 31,6 % und der CDU mit 18,9 %. Danach sank der Anteil der Freien Wähler bei den Gemeindewahlen bis 1968 bis auf 24,2 %, sie blieben aber zweitstärkste Gruppierung vor der CDU.

Die Gebietsreform führte, hessenweit betrachtet, mit wenigen Ausnahmen zu einem drastischen Einbruch in den Wahlergebnissen der Freien Wähler. War es unmittelbar nach 1945 offensichtlich noch Gemeingut, dass die kommunale Selbstverwaltung nicht unbedingt parteipolitisch bestimmt sein musste, trat dieser Grundsatz mit der kommunalen Neugliederung in Hessen in den Hintergrund. Die Verfassungstexte sind eindeutig. Sie sprechen von einer Selbstverwaltung der Bürger, nicht der Parteien. Ähnlich wie in der Justiz sollte auch in der Verwaltung das Prinzip der Parteilichkeit zurückstehen.

Bundesrepublik wird zur Parteienrepublik
Dies wurde und wird seitens der Parteien völlig anders gesehen. Freie unabhängige Wählergemeinschaften sind den Parteien ein Dorn im Auge. Die kommunale Gebietsreform war daher ein Anlass, dem Alleinvertretungsanspruch der Parteien auch auf der kommunalen Ebene Geltung zu verschaffen.

Auch dort, wo sich vorher keine Parteigliederungen befanden, wurden mit der Gebietsreform Ortsgruppen der Parteien gegründet, die dann auch nahezu flächendeckend in Hessen kandidierten. Zwar konnten sich Freien Wähler auch nach der Gebietsreform mit zum Teil hervorragenden Ergebnissen behaupten. Insgesamt schrumpfte aber ihr Wähleranteil auf rund 1/3 bis 1/4 der früheren Stärke. Der durchschnittliche Stimmenanteil von 7,2 bis 7,6 % zwischen 1977 und 1985 bei den Gemeindewahlen insgesamt konnte erst mit den Kommunalwahlen 1989 auf 9,2 % und 1993 auf 14,1 % gesteigert werden.

Trendwende im neuen Jahrtausend?
1997 und 2001 gingen die Werte leider wieder kontinuierlich nach unten, ehe die Freien Wähler bei der Kommunalwahl am 26. März 2006 den stärksten Zuwachs aller politischen Gruppierungen erreichen konnten und auf der Gemeindeebene mit 15,6% deutlich drittstärkste Kraft wurden.

Ausweislich der erstmals beim Hessischen Statistischen Landesamt geführten Wahlstatistik liegen die Freien Wähler mit den gewichteten Stimmen (hierbei wird der „Wert“ der Stimme gewichtet, so dass die Stimmen in den Großstädten auf- und die im ländlichen Raum abgewertet werden) der dem Landesverband angehörenden Verbände bei 5,2% – ebenso eine tolle Verbesserung. Im Jahr 2011 steigerte sich das Wahlergebnis im Kreistag um 0,6 % auf 6.4 %.