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Mit Unverständnis reagieren die Freien Wähler Wetterau auf die Entscheidung der CDU geführten Kreisregierung den Eilantrag zur Situation der Hallenbäder im Wetteraukreis nicht auf die Tagesordnung der letzten Kreistags-Sitzung zu nehmen.
„Es ist eine große Enttäuschung, dass man in den Reihen der CDU die Dringlichkeit nicht erkannt hat“, sagt der Kreistagsabgeordneter Herbert Weber (FW). Mit Blick auf viele bereits geschlossene Hallenbäder und aufgrund drastischer Energiepreissteigerungen wäre es aus Sicht der Freien Wähler eigentlich notwendig gewesen, schnell zu handeln. „Stattdessen folgt man in der Praxis lieber dem wenig vorbildhaften Schneckentempo der Bundes- oder Landesregierung.“
Ziel der Freien Wähler ist es, mit allen Städten und Gemeinden im Wetteraukreis, die Standorte von kommunalen Hallenbädern sind, eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen, die sicherstellt, dass mögliche Energiekostensteigerungen des Jahres 2023 vom Wetteraukreis zu 50% übernommen werden. Voraussetzung ist, dass in diesen Hallenbädern Schulschwimmunterricht stattfindet und dieser im bisherigen Umfang weiter durchgeführt werden kann.
In der Begründung ihres Antrages führen die Freien Wähler an: „Die Hallenbäder decken jeweils nicht nur lokale, sondern regionale Bedürfnisse der Schulen und Bürger ab. Von den überproportional steigenden Energiekosten seien gerade die Hallenbäder am stärksten betroffen. Um den Kommunen den Weiterbetrieb der Bäder zu ermöglichen, sei die finanzielle Unterstützung durch den Wetteraukreis erforderlich. Da der Kreis durch das Schulschwimmen die Hälfte der Nutzungszeiten in den Hallenbädern in Anspruch nehme, bestehe eine Verantwortung des Wetteraukreises zur regionalen Solidarität mit den Standortkommunen.
Herbert Weber betont: „Die Kommunen befinden sich in der Aufstellung und Beratung der Haushaltsentwürfe für das Jahr 2023, von daher ist eine kurzfristige Entscheidung erforderlich, um ein Signal der Unterstützung zu senden, bevor unter Umständen Beschlüsse zur Schließung der Hallenbäder getroffen werden bzw. auf Grund drohender steigender Verluste getroffen werden müssen.“

 

 

 

 

 

Mit einer anteiligen Übernahme der Kostensteigerungen bleibe sichergestellt, dass auch die Kommunen selbst, alle Möglichkeiten der Energieeinsparung bei Aufrechthaltung des Regelschwimmbetriebs ausloten.

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